Unterstützung von:
1. Finanzierung des Rechtsbeistandes und Gerichtskosten für bedürftige Personen (Verfahren §86a)
2. Finanzierung des Rechtsbeistandes und Gerichtskosten für bedürftige Personen (bei staatlicher Repression)
3. Opferhilfe bei Opfer rechter Gewalt
4. Info und Aufklärungsmaterial für Veranstaltungen, Konzerte, Infotische, Demos,… (Flyers, Plakate, Spuckis, T-Shrt´s,…)
Was passiert wenn nach dem ganzen Verfahren noch Gelder über sind? Sämtliche Gelder die übrig sind werden an antifaschistische Einrichtungen, Aktionen oder Opferberatungsstellen verteilt.
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